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   OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 22/06   

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https://dejure.org/2006,24936
OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 22/06 (https://dejure.org/2006,24936)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.11.2006 - 1 L 22/06 (https://dejure.org/2006,24936)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. November 2006 - 1 L 22/06 (https://dejure.org/2006,24936)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BGB § 247; ; DÜG § 1 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 7 Abs. 3; ; LSA-VwVfG § 49a Abs. 3 S. 1; ; VersKapAG Art. 4 § 1; ; VersKapAG Art. 4 § 2 Abs. 1Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zinsen beim Widerruf eines Zuwendungsbescheides

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verzinsung des bei dem Widerruf oder der Rücknahme eines Verwaltungsakts zu erstattenden Betrages; Rückforderung der bei der Zuwendung eines Darlehens für die Sanierung eines Wohngebäudes angefallenen Zinsen; Ermittlung des Basiszinssatzes für einen Darlehenszeitraum; ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zinsen beim Widerruf eines Zuwendungsbescheides

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.08.2000 - VII B 45/00

    Abgabenschuldentstehung - Abgabenschuldnerschaft - Deutscher Soldat -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2006 - 1 L 22/06
    Wird ein Gesetz, auf das in einer statischen Verweisung Bezug genommen wird, aufgehoben, so folgt daraus indes nicht, dass an Stelle der bezeichneten Bestimmungen des aufgehobenen Gesetzes ohne weiteres die dieses ersetzenden Bestimmungen treten (vgl. BFH, Beschluss vom 17.08.2000 - VII B 45/00 -, BFHE 192, 149), so dass der Basiszinssatz nach § 1 DÜG durch den Basiszinssatz nach § 247 BGB zu ersetzen wäre.
  • OVG Saarland, 17.08.2010 - 3 A 438/09

    Verzinsung des Erstattungsbetrages im Subventionsrecht sowie Zinsen für vorzeitig

    - das auf bundesgesetzlicher Ebene erlassene Versicherungskapitalanlagen-Bewertungsgesetz vom 26.3.2002 konnte dies nicht bereits bewirken, so auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9.11.2006 - 1 L 22/06 -, zitiert nach juris, zu § 49 a Abs. 3 Satz 1 VwVfG LSA -,.

    dazu OVG Sachsen-Anhalt in seinen Urteilen vom 9.11.2006 - 1 L 22/06 - und vom 23.11.2007 - 1 L 48/07 -, NVwZ-RR 2008, 364, jeweils zitiert nach juris, allerdings zur Auslegung des § 49 a Abs. 3 Satz 1 VwVfG LSA 1999 bei sonst drohendem "Leerlaufen" der gesetzlichen Regelung.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2007 - 1 L 48/07

    Entreicherungseinwand gegenüber Rückforderung von Fördermitteln nach Widerruf des

    Mit Urteil vom 9. November 2006 (Az.: 1 L 22/06, veröffentlicht bei juris) hat der erkennende Senat entschieden, dass § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG LSA a. F. seit dem Außer-Kraft-Treten des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes (DÜG) vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242) zum 4. April 2002 aufgrund Art. 4 § 1 VersKapAG vom 26. März 2002 (BGBl. I S. 1219) keine Rechtsgrundlage für eine über 3 % hinausgehende Zinserhebung mehr bietet, weil die dortige Bezugnahme auf den Basiszinssatz im Sinne des § 1 Abs. 1 DÜG seither ins Leere läuft und an die Stelle des Basiszinssatzes nach § 49a Abs. 3 Satz 1 VwVfG LSA a. F. i. V. m. § 1 Abs. 1 DÜG auch nicht der Basiszinssatz nach § 247 BGB tritt.
  • VG Saarlouis, 09.05.2008 - 1 K 103/06
    zur Frage der Bestimmtheit vorgehender gesetzlicher Regelungen: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.11.2006 - 1 L 22/06 -, juris; bzw. zum Vorliegen einer Regelung an sich: OVG Niedersachsen, Urteil vom 20.08.2002 - 11 LB 19/02 -, juris.
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